1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Tapshift UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 150, Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „Tapshift“) regeln die rechtliche Beziehung zwischen Tapshift und dem Kunden, der auf die Plattform von Tapshift unter www.tapshift.io oder über die iOS- oder Android-App „Tapshift“ (nachfolgend auch „Plattform“ oder „Plattform“) zugreift.
1.2. Diese AGB gelten im Verhältnis zum Kunden ausschließlich. Der Geltung allgemeiner Geschäfts-, Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.3. Die deutsche Fassung dieser AGB hat Vorrang vor jeder anderen Sprachfassung.
2. Leistungsbeschreibung, technische Nutzungsvoraussetzungen
2.1. Bei der Plattform von Tapshift handelt es sich um eine Plattform zur Erfassung der Arbeitszeit gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Der Kunde kann hierzu mit Tapshift einen Plattformvertrag abschließen und Mitarbeiterzugänge (auch „Mitarbeiterlizenzen“ genannt) in der gewünschten Anzahl kostenpflichtig freischalten, sodass Mitarbeiter per Web-App, iOS-, Android-App oder Terminal Zeiterfassungen vornehmen können; der Kunde kann eine Übersicht über die erfassten Zeiten mitsamt Auswertung erhalten. Mitarbeiter sind dabei für den Kunden des Unternehmens tätige Personen mit (auch: „Arbeitnehmer“) und ohne (auch: „freie Mitarbeiter“, „Freelancer“) Arbeitnehmerstatus. Der Kunde hat für jeden Mitarbeiter, der auf die Plattform zugreifen soll, eine Mitarbeiterlizenz zu erwerben. Weitere Details zu Mitarbeiterlizenzen ergeben sich aus Nr. 6.
2.2. Für jedes Unternehmen, auch für mit dem Kunden gem. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen ist ein gesonderter Vertrag über den Zugang zur Plattform erforderlich, wenn durch diese eine Nutzung der Plattform erfolgt. Der Kunde darf somit Mitarbeitern fremder Unternehmen keinen Zugang gewähren und keine Mitarbeiterzugänge freischalten.
2.3. Das Plattformkonto ist nicht übertragbar.
2.4. Die E-Mail-Adresse, die der Kunde beim Abschluss des Plattformvertrags angibt, wird in der Rolle als „Administrator“ eingerichtet. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Zugänge für Mitarbeiter über diesen Administrator-Zugang einzurichten, zu verwalten und stets aktuell zu halten. Zugänge zu ausgeschiedenen Mitarbeitern oder Mitarbeitern, die aus sonstigem Grund keinen Zugriff mehr erhalten sollen, hat der Kunde unverzüglich zu deaktivieren oder zu löschen. Auf Anfrage von Tapshift hin hat der Kunde Auskunft zu den eingerichteten Mitarbeiterzugängen zu erteilen, soweit dies für die Überprüfung der vertragskonformen Nutzung erforderlich ist, beispielsweise wenn Zweifel darüber bestehen, ob ein Mitarbeiter für den Kunden tätig ist.
2.5. Es obliegt dem Kunden, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten durchzuführen. Die Sicherungsintervalle sollen sich daran zu orientieren, welcher zeitliche und wirtschaftliche Aufwand bei einem Verlust oder Teilverlust von Daten entsteht sowie daran, wie zeitkritisch ein Zugriff des Kunden auf die Daten ist. Die Haftung für die Wiederherstellung der Daten des Kunden wird, ergänzend zu den Haftungsbeschränkungen gem. Nr. 15 der Höhe nach auf diejenigen Aufwände und Kosten beschränkt, die notwendig sind oder wären, um die Daten wiederherzustellen, wenn sie regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
2.6. Für die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform, insbesondere der erforderlichen Soft- und Hardware (z. B. Internetbrowser und Mobiltelefone) sowie Zugangs- und Übertragungsleistungen ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet. Für die Nutzung der Plattform wird ein Endgerät und eine Verbindung zum Internet benötigt. Unterstützt werden sämtliche marktgängigen Internetbrowser auf Desktop-Computern sowie iOS- und Android-Betriebssysteme und zwar in denjenigen Versionen, zu denen von Seiten der jeweiligen Hersteller noch allgemein Updates zur Verfügung gestellt werden. Für Datenübertragungen können je nach Telekommunikationstarif und Internetanbindung (z. B. per Mobilfunk oder Festnetz) gesonderte, vom Kunden selbst zu tragende Kosten entstehen.
2.7. Tapshift stellt die Plattform zur Nutzung wie in diesen AGB und einzelvertraglich beschrieben zur Verfügung und gewährleistet eine technische Erreichbarkeit der Plattform von 99,5 % pro Kalenderjahr. Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Tapshift kann die Verfügbarkeit der Leistungen von Tapshift zeitweilig beschränken, wenn dies zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist und soweit dadurch die in Satz 1 zugesagte Verfügbarkeit nicht unterschritten wird. Tapshift berücksichtigt bei Beschränkungen, soweit es der Einzelfall zulässt (z. B. nicht bei etwaigen dringenden Sicherheitsmaßnahmen), die berechtigten Interessen des Kunden durch vorherige Information über die Verfügbarkeitsbeschränkung.
2.8. Verpflichtungen zur Überlassung einer Dokumentation und/oder einer Bedienungsanleitung werden über Online-Hilfeseiten auf der Plattform erfüllt.
3. Aktualisierungen der Plattform
3.1. Tapshift stellt sicher, dass Kunden während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Kunde über diese Aktualisierungen informiert wird.
3.2. Darüber hinaus darf Tapshift Aktualisierungen vornehmen, nämlich (a) Anpassungen an den fortschreitenden Stand der Technik (z. B. aktualisierte Browserversionen, Betriebssystemversionen und Web-Standards) (b) Anpassungen an veränderte vertragliche Rahmenbedingungen (z. B. durch Vorgaben von Technologiestandards z. B. zum WWW) (c) Ergänzungen zusätzlicher Funktionen (z. B. zusätzliche Kommunikations- und Speichermöglichkeiten) und (d) Anpassungen des Designs. Solche Aktualisierungen sind für den Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Ferner wird der Nutzer klar und verständlich über solche Änderungen informiert.
4. Ausschluss von Verbrauchern
Vertragsangebote sind nur Unternehmern i. S. v. § 14 BGB erlaubt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Verbraucher ist hingegen jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5. Zustandekommen des Vertrages
5.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite von Tapshift stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Vertrag über den Zugang zur Plattform (nachfolgend auch als „Plattformvertrag“ bezeichnet) zu beantragen.
5.2. Der Plattformvertrag kann individuell per E-Mail oder außerhalb des Internets („offline“) abgeschlossen werden. In diesem Fall werden dem Kunden – ggf. vorläufige – Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform mitgeteilt.
5.3. Der Plattformvertrag kann alternativ über die Plattform durch Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars abgeschlossen werden, soweit dieses technisch vorhanden ist. Ferner gilt hierzu das Folgende:
5.4. Für den Abschluss des Plattformvertrags muss der Kunde das Registrierungsformular ausfüllen, die gewünschte Anzahl an Mitarbeiterlizenzen und deren gewünschte Laufzeit auswählen und in den Warenkorb legen sowie den Bestellprozess einleiten. Etwaige Eingabefehler kann der Kunde vor der endgültigen Absendung seines Angebotes durch Überprüfung seiner Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen. Der Kunde erklärt durch Betätigung einer Schaltfläche rechtsverbindlich seinen Antrag auf Abschluss des Plattformvertrags. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung des Zugangs und zugleich die Annahme des Vertragsangebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde wird per E-Mail gesondert aufgefordert, die Richtigkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse zu bestätigen. Erst nach erfolgter Bestätigung (sog. Double-Opt-In-Verfahren) wird der Zugang zur Plattform technisch freigeschaltet. Der Vertrag zwischen Tapshift und dem Kunden kommt auch ohne die Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Kunden zustande.
5.5. Die vom Kunden bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Spätere Änderungen der Daten (z. B. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse) müssen Tapshift unverzüglich mitgeteilt werden.
5.6. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von Tapshift nicht gespeichert. Der Vertragstext wird dem Kunden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
5.7. Für den Vertragsschluss steht die Sprache „Deutsch“ zur Verfügung.
5.8. Tapshift hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
6. Mitarbeiterzugänge, Mitarbeiterlizenzen, Vertragslaufzeit, Kündigung, Kündigungsfolgen
6.1. Im Rahmen des Abschlusses des Plattformvertrags kann der Kunde zugleich einen Vertrag über Mitarbeiterlizenzen (siehe Nr. 2) abschließen.
6.2. Auch nachträglich kann der Kunde jederzeit einen Vertrag über Mitarbeiterlizenzen abschließen. Der Kunde kann hierzu den Registrierungsmechanismus wie beim Vertragsschluss nutzen (siehe Nr. 5).
6.3. Der Vertrag zu jeder Mitarbeiterlizenz hat die beim Vertragsschluss ausgewählte Laufzeit von entweder einem Monat oder einem Jahr und verlängert sich mangels Kündigung automatisch um jeweils dieselbe Laufzeit (auch als „Vertragsperiode der Mitarbeiterlizenz“ bezeichnet).
6.4. Der Kunde kann jede Mitarbeiterlizenz zum Ende der Vertragsperiode der jeweiligen Mitarbeiterlizenz kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer monatlichen Laufzeit 3 Tage und bei einer jährlichen Laufzeit 14 Tage. Die ordentliche Kündigung ist im Übrigen ausgeschlossen.
6.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nr. 7.3 gilt entsprechend.
6.6. Die Mitarbeiterlizenz ist nicht auf andere Unternehmen oder sonstige Dritte übertragbar. Soll eine Mitarbeiterlizenz durch einen anderen Mitarbeiter (siehe Nr. 2) als bislang genutzt werden, werden die Daten aus dem bisherigen Mitarbeiterzugang zuvor gelöscht.
6.7. Kündigt der Kunde den Plattformvertrag, hat dies auf den Bestand und die Laufzeit der dann ggf. noch laufenden Mitarbeiterlizenzen keine Auswirkungen (siehe jedoch die folgende Nr. 6.8). Ohne einen Plattformvertrag besteht jedoch keine Zugriffsmöglichkeit der Mitarbeiter auf die Plattform.
6.8. Die Kündigung des Plattformvertrags gilt im Zweifel (nicht also z. B. bei einem ausdrücklichen Ausschluss) zugleich als Kündigung aller Mitarbeiterlizenzen zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungszeitpunkt.
6.9. Inhalte, die über Mitarbeiterzugänge eingestellt werden, gelten hinsichtlich der Beurteilung des Verstoßes gegen die vertraglichen Pflichten wie Verstöße durch den Kunden selbst, beispielsweise im Rahmen der Beurteilung der Voraussetzungen einer Sperrung gem. Nr. 12 oder einer außerordentlichen Kündigung gem. Nr. 7.3.
7. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung, Datensicherung durch den Kunden
7.1. Der Plattformvertrag läuft für die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit (auch als erste „Vertragsperiode“ bezeichnet); anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils dieselbe Vertragslaufzeit (auch als weitere „Vertragsperioden“ bezeichnet), wenn er nicht zuvor mit einer Frist von 7 Tagen (bei monatlicher Vertragslaufzeit) bzw. von 14 Tagen (bei jährlicher Vertragslaufzeit) gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung ist im Übrigen ausgeschlossen.
7.2. Die Kündigung ist in Text- oder Schriftform zu erklären. Eine Kündigung durch den Kunden kann an info@tapshift.io gesendet werden, es sei denn Tapshift teilt nachgehend in Text- oder Schriftform eine andere E-Mail-Adresse mit. Eine Kündigung durch Tapshift kann an die vom Kunden im Plattformkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.
7.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund für Tapshift liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Nrn. 10.3 und/oder 11 in erheblicher Weise verstößt und der Verstoß auch auf eine Mahnung hin nicht beseitigt wird, wobei es einer Mahnung nicht bedarf, wenn diese wegen der Schwere und Art des Verstoßes nicht geeignet erscheint, den Verstoß zu beseitigen oder zukünftige Verstöße zu unterbinden. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für Tapshift auch dann vor, wenn der Kunde die Vergütung gem. Nr. 8 trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig bezahlt.
7.4. Tapshift ist berechtigt, sämtliche Daten des Kunden mit Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Es obliegt dem Kunden, sämtliche Daten zuvor zu exportieren oder anderweitig zu sichern.
7.5. Folgen für etwaige Mitarbeiterlizenzen ergeben sich aus Nr. 6.8.
7.6. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung enden zugleich alle Zugriffsmöglichkeiten für Mitarbeiter gem. Nr. 6.
8. Vergütung, Fälligkeit, Aufrechnung
8.1. Für die Nutzung der Plattform fällt die mit dem Kunden bei Abschluss des Plattformvertrags vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer an. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode gem. Nr. 5 zu bezahlen.
8.2. Für Mitarbeiterlizenzen gem. Nr. 6 fällt die mit dem Kunden jeweils vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer an. Die Vergütung ist im Voraus für die Vertragsperiode der jeweiligen Mitarbeiterlizenz gem. Nr. 6 zu bezahlen.
8.3. Gegen die Vergütungsansprüche von Tapshift kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Testphase: Rücktrittsrecht
Dem Kunden steht innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Zustandekommen des Plattformvertrags (auch als „Testphase“ oder „Testzeitraum“ bezeichnet) das Recht zu, vom Plattformvertrag sowie sämtlichen in der Testphase abgeschlossenen Verträgen über Mitarbeiterlizenzen zurückzutreten. Der Kunde hat den Rücktritt mindestens in Textform gegenüber Tapshift zu erklären.
10. Zulässige Inhalte, Umgang mit Inhalten, Nutzungsrechtseinräumung, Haftung für Inhalte, Freistellung
10.1. Der Kunden kann verschiedene Inhalte auf der Plattform einstellen, insbesondere Dateien zum Unternehmen und zur Zeiterfassung, aber auch einzelne Texte, Bilder und sonstige Dateien (Inhalte).
10.2. Sofern der Kunde Inhalte einstellt und für bestimmte Personen, z. B. Mitarbeiter gem. Nr. 6, freigibt, werden diese Daten den bezeichneten Dritten über die Plattform zugänglich gemacht.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, nur sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte einzustellen. Inhalte, die (a) in keinem Zusammenhang mit den Zielen der Plattform gem. Nr. 2 stehen, (b) strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung), (c) als pornographisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig anzusehen sind, (d) verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder Inhalte, die von verbotenen Gruppierungen stammen und/oder (e) in Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter) eingreifen, sind verboten und dürfen nicht eingestellt werden.
10.4. Von Kunden eingestellte Inhalte werden von Tapshift nicht überprüft.
10.5. Tapshift behält sich vor, vom Kunden eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig zu sperren. Insbesondere ist Tapshift berechtigt, Inhalte zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass eine Angabe nicht wahrheitsgemäß oder unsachlich ist oder verbotene Inhalte (vorstehende Nr. 10.3) enthält. Ein hinreichender Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Tapshift von einem vermeintlich Verletzten abgemahnt wird, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet, oder wenn Tapshift Ermittlungen staatlicher Behörden bekannt werden. Tapshift wird die Sperrung, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte beschränken. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdacht entkräftet ist. Die Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
10.6. Nutzungsrechte:
10.6.1. Der Kunde versichert, dass er über die Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt, soweit dies für die Nutzung der Inhalte auf der Plattform notwendig ist, insbesondere zur Speicherung sowie Zugänglichmachung gegenüber einem etwaigen Adressaten und für die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen.
10.6.2. Der Kunde räumt Tapshift ein räumlich uneingeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten für die Dauer des Plattformkontovertrags und die Dauer etwaiger Nutzungsplanverträge sowie einer nachgehenden Dauer von sechs Monaten hinsichtlich von Datensicherungen ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht dient dazu, die Inhalte bestimmungsgemäß über die Plattform zugänglich zu machen, einschließlich der Anfertigung von Datensicherungen.
10.7. Der Kunde haftet für die von ihm eingestellten Inhalte und stellt Tapshift insofern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Tapshift wegen solcher Inhalte geltend machen. Dies betrifft insbesondere Rechtsverletzungen aufgrund der Speicherung, Zugänglichmachung oder Weitergabe der Inhalte über oder im Zusammenhang mit der Plattform. Der Kunde ist verpflichtet, Tapshift jeglichen Schaden zu ersetzen, der Tapshift durch die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter entsteht, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nur wenn den Kunden ein Verschulden trifft. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs von Tapshift gegen den Kunden beginnt erst, wenn die betreffende Forderung des Dritten gegen Tapshift fällig wird.
11. Allgemeine Regeln für die Verwendung der Plattform Tapshift, Schutz der Zugangsdaten, Vertragspflichten des Kunden
11.1. Der Kunde verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines Computers von Tapshift oder eines von Tapshift für die Leistungserbringung genutzten Computers beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine schadcodebehafteten Inhalte einzustellen, unerwünschte E-Mails („Spam“) zu versenden oder die Plattform oder Teile hiervon zum Erliegen zu bringen („Denial of Service“).
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Plattformkonto gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort oder PIN von Mitarbeitern) dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und die damit verbundene unbefugte Nutzung seines Plattformkontos, soweit ihn ein Verschulden trifft. Sobald dem Kunden bekannt wird, dass seine Zugangsdaten dritten Personen zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Sollte ihm dies nicht möglich sein, ist Tapshift unverzüglich zu informieren.
12. Sperrung
Tapshift darf das Plattformkonto, Mitarbeiterzugänge oder einzelne vom Kunden oder für den Kunden eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig sperren, wenn der Verdacht besteht oder bereits feststeht, dass der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften oder in erheblicher Weise gegen diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder Tapshift sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an einer Sperrung eines Plattformkontos hat Tapshift, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Kunden erforderlich ist, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Konto zu betrügerischen oder sonst nicht nur unerheblich schädigenden Aktivitäten eingesetzt wird oder der Kunde falsche Kontaktdaten angegeben hat (Verdachtsgründe). Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine endgültige Sperrung erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Kunde wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdachtsgrund entkräftet ist. Die Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
13. Freiwillige Hotline
13.1. Tapshift kann eine Erreichbarkeit per E-Mail mitteilen (Hotline). Eine Reaktionszeit, eine Fehlerbeseitigungszeit o. ä. besteht nicht.
13.2. Über die Hotline werden folgende Leistungen erbracht: Entgegennahme von Bestellungen, Entgegennahme von Anfragen des Kunden zur Plattform und Entgegennahme von Hinweisen auf etwaige Fehler oder Verbesserungsvorschläge. Ein Erfolg, insbesondere ein Wartungs- oder Fehlerbeseitigungserfolg, ist über die Hotline ist nicht geschuldet und erfolgt nicht.
13.3. Auf die Inanspruchnahme der Hotlines besteht kein Anspruch. Tapshift behält sich die jederzeitige Einstellung der Hotlines vor.
14. Änderung dieser AGB
14.1. Änderungsangebot: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Das Angebot kann an die vom Kunden im Plattformkonto hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen.
14.2. Annahme durch den Kunden: Die von Tapshift angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunden diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
14.3. Annahme durch der Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion: Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
14.3.1. das Änderungsangebot von Tapshift erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB (a) aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder (b) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder (c) aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Tapshift zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde) nicht mehr mit diesen Vorgaben in Einklang zu bringen ist
14.3.2. und der Kunde das Änderungsangebot von Tapshift nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Tapshift wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
14.4. Ausschluss der Zustimmungsfiktion: Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung (a) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, (b) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen und (c) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten Tapshift verschieben würden. In diesen Fällen wird Tapshift die etwaige Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
14.5. Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion: Macht Tapshift von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunden den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Tapshift den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
15. Haftungsbeschränkungen
15.1. Der Kunde kann Schadensersatz nur verlangen:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Tapshift oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Tapshift beruhen;
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tapshift oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Tapshift, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von Tapshift, eines gesetzlichen Vertreters von Tapshift, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
- für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Tapshift ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen;
15.2. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Tapshift der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für Tapshift vorhersehbaren Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.3. Schadenersatzansprüche des Kunden im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.4. Schadenersatzansprüche gegen Tapshift aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
15.5. Es besteht keine verschuldensunabhängige Haftung von Tapshift für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.6. Sollten Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Haftungsbeschränkungen auch gegenüber den Dritten.
15.7. Für die Haftung in Bezug auf Datenverlust gilt zusätzlich Nr. 2.5.
16. Datenschutz, Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
16.1. Der Kunde übermittelt Tapshift vor Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) oder einer sonstigen datenschutzrechtlichen Abstimmung keine personenbezogenen Daten Dritter und stellt keine solchen Daten in die Plattform ein.
16.2. Tapshift ist vor Abschluss der AVV oder der sonstigen datenschutzrechtlichen Abstimmung nicht dazu verpflichtet, Leistungen mit Bezug auf personenbezogene Daten Dritter zu erbringen.
16.3. Es obliegt dem Kunden, den Datenschutz in seinem Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern ordnungsgemäß auszugestalten, einschließlich einer etwaigen Einbindung des Betriebsrats und einer Information über den Datenschutz. Es obliegt dem Kunden insbesondere, zu prüfen, ob er zusätzliche oder abweichende Regelungen zu der standardmäßig vorhandenen Datenschutzerklärung vorsehen muss oder möchte.
17. Referenz
Tapshift darf den Kunden namentlich in der Außenwerbung als Kunde benennen („Referenz“). Der Kunde räumt Tapshift hierzu ein einfaches, kostenloses, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die Firma und das Logo des Kunden für die Referenzwerbung zu nutzen. Die Referenzwerbung kann beispielsweise durch die Wiedergabe der Firma und des Logos des Kunden auf der Webseite von Tapshift erfolgen. Diese Regelung gilt auch nach der Beendigung des Vertrags fort.18. Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung
18.1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
18.2. Diese AGB und sämtliche auf diesen AGB beruhende Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB und auf ihm beruhender Verträge ist der Sitz von Tapshift, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu ist Tapshift auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Stand: Juli 2023